Die Mietenstufen im Überblick
Deutschland ist für das Wohngeld in sieben Mietenstufen eingeteilt. Die Stufe Ihrer Gemeinde richtet sich nach dem durchschnittlichen Mietniveau vor Ort im Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Sie hängt nicht von Ihrer persönlichen Miete ab: Zwei Haushalte mit derselben Miete können in verschiedenen Stufen ganz unterschiedliche Höchstbeträge haben, weil das örtliche Mietniveau verschieden ist. Je höher die Stufe, desto mehr Wohnkosten darf die Behörde berücksichtigen und desto höher liegt in der Regel auch die rechnerische Einkommensgrenze.

Die Stufen sind nach der prozentualen Abweichung der Quadratmetermieten vom Bundesdurchschnitt geordnet. Mietenstufe I steht für ein Mietniveau von mehr als 15 Prozent unter dem Durchschnitt. Stufe II liegt zwischen 15 und 5 Prozent darunter, Stufe III zwischen 5 Prozent darunter und 5 Prozent darüber. Stufe IV liegt 5 bis unter 15 Prozent darüber, Stufe V 15 bis unter 25 Prozent darüber, Stufe VI 25 bis unter 35 Prozent darüber und Stufe VII mindestens 35 Prozent darüber. Die Zuordnung wird bei jeder Wohngeldreform und bei Fortschreibungen anhand der Wohngeldstatistik neu geprüft.
| Haushalt | Stufe I | Stufe II | Stufe III | Stufe IV | Stufe V | Stufe VI | Stufe VII |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 Person | 361 € | 408 € | 456 € | 511 € | 562 € | 615 € | 677 € |
| 2 Personen | 437 € | 493 € | 551 € | 619 € | 680 € | 745 € | 820 € |
| 3 Personen | 521 € | 587 € | 657 € | 737 € | 809 € | 887 € | 975 € |
| 4 Personen | 608 € | 686 € | 766 € | 858 € | 946 € | 1.035 € | 1.139 € |
| 5 Personen | 694 € | 782 € | 875 € | 982 € | 1.080 € | 1.183 € | 1.302 € |
Die Tabelle zeigt die Grundhöchstbeträge nach Anlage 1 zu § 12 Wohngeldgesetz in der Fassung der Fortschreibung zum 1. Januar 2025, die weiterhin gilt. Heizkostenkomponente und Klimakomponente kommen hinzu. Beispiel: Für eine Person in Stufe I sind insgesamt höchstens 490,60 Euro berücksichtigungsfähig (361 Euro plus 129,60 Euro), in Stufe VII dagegen 806,60 Euro (677 Euro plus 129,60 Euro).

Die Mietenstufe erfahren Sie bei Ihrer Wohngeldbehörde oder über den Wohngeldrechner des Bundes, der die Stufe aus dem Wohnort ableitet. In kleineren Gemeinden wird die Stufe zum Teil auf Kreisebene zusammengefasst, weil die Fallzahlen sonst zu klein wären. Wer umzieht, sollte den Anspruch neu berechnen lassen: Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann die Stufe, den Höchstbetrag und damit den gesamten Anspruch verändern, auch wenn Miete und Einkommen gleich bleiben.
Ein häufiger Irrtum ist, dass eine hohe Stufe automatisch hohes Wohngeld bedeutet. Die Stufe erhöht nur den Höchstbetrag, der in die Formel eingeht. Ob ein Zuschuss entsteht, hängt weiter vom Einkommen ab. Umgekehrt bedeutet eine niedrige Stufe nicht, dass kein Wohngeld möglich ist: In Gemeinden mit niedrigem Mietniveau sind die Mieten oft ebenfalls niedriger, sodass der Höchstbetrag im Verhältnis zur tatsächlichen Miete ausreichen kann. Maßgeblich ist immer das Verhältnis von anrechenbarer Miete und Einkommen im Einzelfall.
Bei der Wohngeld-Plus-Reform zum 1. Januar 2023 wurden die Gemeinden und Kreise neu den Mietenstufen zugeordnet, weil sich die regionalen Mietniveaus seit der vorherigen Zuordnung verschoben hatten. Dadurch sind manche Gemeinden aufgestiegen und andere herabgestuft worden. Wer einen älteren Bescheid besitzt, sollte sich nicht auf die alte Stufe verlassen: Für einen neuen Bewilligungszeitraum gilt die jeweils aktuelle Zuordnung. Die Wohngeldbehörde teilt die Stufe im Bescheid mit, sodass Sie die Stufe dort nachprüfen können.

Hinweis
Diese Seite bietet nur allgemeine Informationen zum Wohngeld und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die Regeln sind im Wohngeldgesetz (WoGG) festgelegt, doch jeder Haushalt ist anders: Einkommen, Haushaltsgröße, Miete und Mietenstufe verändern das Ergebnis. Verbindlich entscheidet nur die zuständige Wohngeldbehörde über Ihren Antrag. Prüfen Sie Ihren Anspruch am besten mit dem Wohngeldrechner des Bundes und lassen Sie sich bei Unsicherheiten von der Wohngeldbehörde oder einer Beratungsstelle helfen.