Wohngeld Verstehen
Der Zuschuss zu den Wohnkosten, in klarem Deutsch

Wohngeld Verstehen — der Zuschuss zu den Wohnkosten, in klarem Deutsch

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Er hilft Haushalten, deren Einkommen für den Lebensunterhalt reicht, aber nicht für die Miete oder die Belastung des eigenen Hauses. Anders als die Grundsicherung deckt Wohngeld nicht den gesamten Lebensunterhalt ab: Es federt gezielt die Wohnkosten ab. Wer Wohngeld bekommt, bleibt Mieter oder Eigentümer mit eigenem Einkommen — der Zuschuss schließt nur die Lücke bei den Wohnkosten.

Bemalte Wohnhausfassaden in Berlin im Schnee
Bemalte Wohnhausfassaden in Berlin im Schnee. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.

Die Leistung richtet sich an Menschen mit niedrigem Einkommen, die über dem Niveau der Grundsicherung stehen. Das sind zum Beispiel Beschäftigte mit geringem Lohn, Rentnerinnen und Rentner mit kleiner Rente, Alleinerziehende, Auszubildende ohne Anspruch auf Ausbildungsförderung und Familien, bei denen das Einkommen knapp nicht für Miete und Leben zusammen reicht. Entscheidend ist immer der ganze Haushalt: Alle Personen, die zusammen wohnen und wirtschaften, zählen mit ihrem Einkommen und ihrer Wohnfläche.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Wohngeld-Plus-Gesetz. Die Reform hat den Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet, die Wohngeldformel angepasst und zwei dauerhafte Pauschalen in die Berechnung aufgenommen: eine Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente. Beide erhöhen den Betrag, der als Miete oder Belastung berücksichtigt werden kann. Sie werden nicht als eigene Zahlung überwiesen, sondern fließen als Rechengröße in die Formel ein. So soll das Wohngeld auch bei gestiegenen Heizkosten und nach energetischen Sanierungen noch tragen.

Mietshaus in Berlin-Schöneberg
Mietshaus in Berlin-Schöneberg. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.

Die drei Größen der Berechnung

Das Wohngeld hängt von drei Größen ab: der Zahl der Haushaltsmitglieder, der berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung und dem wohngeldrechtlichen Gesamteinkommen. Die Miete zählt nur bis zu einem Höchstbetrag, der von der Haushaltsgröße und der Mietenstufe der Gemeinde abhängt. Das Einkommen wird nach den Regeln des Wohngeldgesetzes ermittelt, nicht einfach vom Bruttolohn abgelesen. Aus diesen Größen berechnet die Wohngeldbehörde den monatlichen Zuschuss nach der Formel in § 19 Wohngeldgesetz.

Es gibt zwei Formen: Mieterinnen und Mieter erhalten einen Mietzuschuss, Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst nutzen, einen Lastenzuschuss. Die Berechnung ist für beide Formen gleich aufgebaut, nur die Ausgangsgröße unterscheidet sich: Bei Mietern ist es die Bruttokaltmiete, bei Eigentümern die berücksichtigungsfähige Belastung aus Zinsen, Grundsteuer und weiteren gesetzlich geregelten Positionen. Wer seine Miete vollständig aus einer Transferleistung erstattet bekommt, hat in der Regel keinen Wohngeldanspruch — dazu mehr auf der Vergleichsseite.

Wohngeld wird nur auf Antrag gezahlt, grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung und in der Regel für zwölf Monate. Danach ist ein Weiterleistungsantrag nötig. Auf dieser Seite erklären wir jeden Schritt: Wer Anspruch hat, wie Miet- und Lastenzuschuss sich unterscheiden, wie die Formel rechnet, was die Mietenstufen bedeuten, welche Freibeträge das Einkommen senken, welche Unterlagen die Wohngeldbehörde braucht und was bei Änderungen oder einem Widerspruch zu tun ist. Alle Beträge sind als allgemeine Informationen zu verstehen; die verbindliche Berechnung macht die Wohngeldbehörde.

Briefkästen in einem Mehrfamilienhaus
Briefkästen in einem Mehrfamilienhaus. Foto: Wikimedia Commons, CC BY 3.0.

Hinweis

Diese Seite bietet nur allgemeine Informationen zum Wohngeld und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die Regeln sind im Wohngeldgesetz (WoGG) festgelegt, doch jeder Haushalt ist anders: Einkommen, Haushaltsgröße, Miete und Mietenstufe verändern das Ergebnis. Verbindlich entscheidet nur die zuständige Wohngeldbehörde über Ihren Antrag. Prüfen Sie Ihren Anspruch am besten mit dem Wohngeldrechner des Bundes und lassen Sie sich bei Unsicherheiten von der Wohngeldbehörde oder einer Beratungsstelle helfen.

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