Wohngeld Verstehen
Der Zuschuss zu den Wohnkosten, in klarem Deutsch

Mietzuschuss oder Lastenzuschuss?

Das Wohngeldgesetz kennt zwei Leistungsarten, die beide Wohngeld sind. Mieterinnen und Mieter erhalten einen Mietzuschuss zu ihrer Miete. Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Eigenheim oder ihre Eigentumswohnung selbst nutzen, erhalten einen Lastenzuschuss zu ihrer Belastung. Der Unterschied liegt also nicht in der Höhe der Förderung an sich, sondern in der Größe, die in die Formel eingeht. Die Formel selbst, die Haushaltsgröße und das Einkommen werden in beiden Fällen nach denselben Regeln behandelt.

Einfamilienhaus in Dresden-Rochwitz
Einfamilienhaus in Dresden-Rochwitz. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

Beim Mietzuschuss zählt die monatliche Bruttokaltmiete: die Nettokaltmiete zuzüglich der kalten Betriebskosten, etwa für Wasser, Müllabfuhr, Hausreinigung oder Grundsteuer, soweit sie auf den Mieter umgelegt werden. Heizkosten und Warmwasserkosten werden nicht einzeln abgerechnet. Sie fließen über die pauschale Heizkostenkomponente in die Berechnung ein, die seit der Wohngeld-Plus-Reform dauerhaft gilt. Haushaltsstrom bleibt grundsätzlich außen vor. Liegt die Bruttokaltmiete über dem gesetzlichen Höchstbetrag, wird nur der Höchstbetrag angesetzt.

Beim Lastenzuschuss tritt an die Stelle der Miete die Belastung des selbst genutzten Wohneigentums. Dazu zählen insbesondere die Zinsen für Darlehen, die zum Bau, Kauf oder zur Verbesserung des Hauses aufgenommen wurden, sowie die Grundsteuer und weitere gesetzlich geregelte laufende Aufwendungen. Auch hier gilt: Nur die im Gesetz vorgesehenen Positionen zählen, und nur bis zum Höchstbetrag nach Haushaltsgröße und Mietenstufe. Ein abbezahltes Haus schließt den Lastenzuschuss nicht aus. Wenn Grundsteuer und weitere berücksichtigungsfähige Aufwendungen anfallen, kann auch ohne laufenden Kredit ein Anspruch bestehen.

Wohnblocks in Berlin
Wohnblocks in Berlin. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.

Rechenbeispiel Lastenzuschuss (kein Bescheid)

Ein Zwei-Personen-Haushalt in Mietenstufe IV hat eine berücksichtigungsfähige Belastung von 700 Euro im Monat. Der Grundhöchstbetrag für zwei Personen in Stufe IV beträgt 619 Euro, zuzüglich Heizkostenkomponente 142,60 Euro und Klimakomponente 24,80 Euro, also 786,40 Euro insgesamt. Die Belastung von 700 Euro liegt unter diesem Höchstbetrag und fließt deshalb vollständig in die Formel ein. Ob und wie viel Lastenzuschuss gezahlt wird, hängt dann noch vom Gesamteinkommen des Haushalts ab.

Für Eigentümer ist die Nachweislage oft aufwendiger als für Mieter. Die Behörde braucht Darlehensverträge, Zinsbescheinigungen, den Grundsteuerbescheid und Nachweise über weitere Aufwendungen. Mieter legen in der Regel den Mietvertrag, die letzte Mieterhöhung und die Betriebskostenabrechnung vor. In beiden Fällen lohnt es sich, die Unterlagen vollständig einzureichen: Fehlende Belege verzögern die Entscheidung, und eine geschätzte Größe kann niedriger ausfallen als die belegte.

Ein Wechsel zwischen den Formen ist möglich, wenn sich die Wohnsituation ändert. Wer aus einer Mietwohnung in das eigene Haus zieht oder umgekehrt, sollte den Wechsel sofort mitteilen und einen neuen Antrag stellen, weil sich die Ausgangsgröße und damit die Berechnung ändert. Auch eine Trennung, ein Auszug oder ein Einzug verändert den Haushalt und damit den Anspruch. Die Mitteilungspflicht gilt für jede wesentliche Änderung, nicht nur für den Wechsel zwischen Miet- und Lastenzuschuss.

Wohnhaus in Handorf
Wohnhaus in Handorf. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

Hinweis

Diese Seite bietet nur allgemeine Informationen zum Wohngeld und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die Regeln sind im Wohngeldgesetz (WoGG) festgelegt, doch jeder Haushalt ist anders: Einkommen, Haushaltsgröße, Miete und Mietenstufe verändern das Ergebnis. Verbindlich entscheidet nur die zuständige Wohngeldbehörde über Ihren Antrag. Prüfen Sie Ihren Anspruch am besten mit dem Wohngeldrechner des Bundes und lassen Sie sich bei Unsicherheiten von der Wohngeldbehörde oder einer Beratungsstelle helfen.

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