Wohngeld Verstehen
Der Zuschuss zu den Wohnkosten, in klarem Deutsch

Bewilligung und Auszahlung

Wohngeld wird in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten bewilligt. In diesem Zeitraum gilt die Berechnung aus dem Bescheid, solange sich die Verhältnisse nicht wesentlich ändern. Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus auf das im Antrag angegebene Konto. In manchen Fällen kann die Behörde das Wohngeld auf Wunsch oder ausnahmsweise direkt an den Vermieter zahlen, etwa wenn Mietrückstände drohen. Die Regel bleibt aber die Zahlung an den Wohngeldberechtigten.

Wandkalender
Wandkalender. Foto: Wikimedia Commons, Public domain.

Der Bewilligungszeitraum endet automatisch. Es gibt keine stillschweigende Verlängerung. Wer weiterhin Wohngeld braucht, muss rechtzeitig vor Ablauf einen Weiterleistungsantrag stellen — am besten einige Wochen vorher, damit die neue Entscheidung möglichst lückenlos an die alte anschließt. Der Weiterleistungsantrag ist im Kern ein neuer Antrag: Die Behörde prüft Haushalt, Einkommen und Miete erneut und erlässt einen neuen Bescheid. Wer den Termin verpasst, verliert unter Umständen Monate, weil die neue Bewilligung erst ab dem Monat des neuen Antrags läuft.

Während des Bewilligungszeitraums sind Sie verpflichtet, wesentliche Änderungen mitzuteilen. Dazu gehören ein Umzug, ein Einzug oder Auszug, eine Mieterhöhung oder Mietsenkung, eine deutliche Einkommensänderung, ein neuer Arbeitsplatz, der Beginn oder das Ende einer Ausbildung und der Bezug einer Transferleistung. Die Behörde prüft dann, ob der Bescheid anzupassen ist. Eine Erhöhung ist ebenso möglich wie eine Minderung: Wer mehr Einkommen erzielt, muss mit weniger Wohngeld rechnen; wer weniger verdient, kann unter Umständen mehr erhalten.

Reihe von Briefkästen
Reihe von Briefkästen. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

Rechenbeispiel: Höchstbetrag für vier Personen

Ein Vier-Personen-Haushalt in Mietenstufe I hat einen Grundhöchstbetrag von 608 Euro. Mit der Heizkostenkomponente von 197,80 Euro und der Klimakomponente von 34,40 Euro sind insgesamt 840,20 Euro als Miete oder Belastung berücksichtigungsfähig. In Mietenstufe VII wären es 1.371,20 Euro (1.139 Euro plus 232,20 Euro). Diese Beträge sind Höchstgrenzen für die Berechnung, keine Auszahlungsbeträge: Das tatsächliche Wohngeld ergibt sich erst aus der Formel mit dem Gesamteinkommen des Haushalts.

Bei einer Überzahlung kann die Behörde das zu viel gezahlte Wohngeld zurückfordern. Das geschieht zum Beispiel, wenn Einkommen nachträglich höher ausfällt als prognostiziert oder eine mitteilungspflichtige Änderung nicht gemeldet wurde. Umgekehrt kann eine Nachzahlung entstehen, wenn der Anspruch zunächst zu niedrig festgesetzt wurde und später korrigiert wird. Beide Fälle zeigen, warum genaue Angaben und zeitnahe Änderungsmitteilungen so wichtig sind: Sie schützen vor Rückforderungen und sichern den richtigen Betrag.

Das Wohngeld ist zweckgebunden gedacht: Es soll die Wohnkosten sichern. Es wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet, soweit es als Wohngeld gezahlt wird, und es führt nicht dazu, dass der Vermieter die Miete erhöhen darf. Ein Vermieter darf einen Mieter nicht wegen eines Wohngeldantrags benachteiligen oder kündigen. Wer solche Schwierigkeiten erlebt, sollte sich an eine Mietervereinigung oder eine Beratungsstelle wenden und den Vorgang dokumentieren.

Leere Wohnung mit Einbauküche in Berlin
Leere Wohnung mit Einbauküche in Berlin. Foto: Wikimedia Commons, CC0.

Hinweis

Diese Seite bietet nur allgemeine Informationen zum Wohngeld und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die Regeln sind im Wohngeldgesetz (WoGG) festgelegt, doch jeder Haushalt ist anders: Einkommen, Haushaltsgröße, Miete und Mietenstufe verändern das Ergebnis. Verbindlich entscheidet nur die zuständige Wohngeldbehörde über Ihren Antrag. Prüfen Sie Ihren Anspruch am besten mit dem Wohngeldrechner des Bundes und lassen Sie sich bei Unsicherheiten von der Wohngeldbehörde oder einer Beratungsstelle helfen.

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