Den Antrag stellen
Wohngeld gibt es nur auf Antrag. Zuständig ist die Wohngeldbehörde Ihrer Gemeinde, Stadt oder Ihres Landkreises — je nach Bundesland ist das Bürgeramt, das Sozialamt oder eine eigene Wohngeldstelle. Viele Behörden bieten den Antrag inzwischen online an, in einigen Ländern über ein Landesportal mit direkter Weiterleitung an die zuständige Stelle. Wer unsicher ist, welche Stelle zuständig ist, findet sie über die Verwaltung der Gemeinde oder über den Wohngeldrechner des Bundes, der auf die zuständige Behörde verweist.

Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Für Monate vor der Antragstellung gibt es in der Regel keine Nachzahlung, auch wenn die Voraussetzungen damals schon vorlagen. Deshalb sollte der Antrag möglichst in dem Monat gestellt werden, ab dem Entlastung gebraucht wird. Wer Unterlagen noch nicht vollständig hat, kann den Antrag trotzdem stellen und die Belege nachreichen: Entscheidend für den Beginn ist der Eingang des Antrags, nicht der Eingang des letzten Belegs.
Zu den Unterlagen gehören der ausgefüllte Antrag mit Angaben zu allen Haushaltsmitgliedern, der Mietvertrag oder bei Eigentum die Nachweise zur Belastung, die letzte Mieterhöhung und die Betriebskostenabrechnung, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder für den Bewilligungszeitraum, Nachweise über Freibeträge und, soweit vorhanden, Bescheide über andere Leistungen. Bei Selbstständigen sind Steuerbescheide und eine Gewinnermittlung nötig, bei Rentnern der Rentenbescheid. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller kann die Behörde entscheiden.

Vor dem Antrag: unverbindlich prüfen
Der anonyme Wohngeldrechner des Bundes schätzt den Anspruch aus Haushaltsgröße, Miete, Mietenstufe und Einkommen. Er ersetzt weder den Antrag noch die Prüfung durch die Behörde, aber er zeigt, ob sich ein Antrag lohnt, und er verhindert, dass Haushalte wegen einer falschen Selbsteinschätzung auf Geld verzichten. Nehmen Sie das Ergebnis als Orientierung und stellen Sie den Antrag, wenn der Rechner einen positiven Betrag zeigt oder der Fall knapp ist.
Die Bearbeitungszeit schwankt je nach Behörde und Antragsaufkommen erheblich. Seit der Wohngeld-Plus-Reform ist die Zahl der Anträge gestiegen, und viele Stellen arbeiten mit Wartezeiten von mehreren Wochen bis Monaten. Das ändert nichts am Anspruchsbeginn: Wird der Antrag bewilligt, wird ab dem Antragsmonat gezahlt, auch wenn der Bescheid später kommt. Wer in dieser Zeit in Zahlungsschwierigkeiten gerät, sollte mit dem Vermieter sprechen und die Wohngeldbehörde über die Dringlichkeit informieren, statt den Antrag zurückzuziehen.
Nach der Entscheidung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit der Berechnung, der Höhe, dem Bewilligungszeitraum und einer Rechtsbehelfsbelehrung. Prüfen Sie den Bescheid sorgfältig: Stimmen Haushaltsgröße, Miete, Mietenstufe und Einkommen? Fehlt ein Freibetrag? Ist ein Einkommen doppelt angesetzt? Fehler kommen vor, und sie lassen sich am einfachsten korrigieren, solange die Widerspruchsfrist noch läuft. Bewahren Sie den Bescheid und alle Nachweise bis zum Ende des Bewilligungszeitraums und darüber hinaus auf.

Hinweis
Diese Seite bietet nur allgemeine Informationen zum Wohngeld und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die Regeln sind im Wohngeldgesetz (WoGG) festgelegt, doch jeder Haushalt ist anders: Einkommen, Haushaltsgröße, Miete und Mietenstufe verändern das Ergebnis. Verbindlich entscheidet nur die zuständige Wohngeldbehörde über Ihren Antrag. Prüfen Sie Ihren Anspruch am besten mit dem Wohngeldrechner des Bundes und lassen Sie sich bei Unsicherheiten von der Wohngeldbehörde oder einer Beratungsstelle helfen.