Fragen und Checkliste
Kann ich Wohngeld bekommen, obwohl meine Miete über dem Höchstbetrag liegt? Ja. Die Behörde berücksichtigt dann den Höchstbetrag Ihrer Mietenstufe zuzüglich Heizkosten- und Klimakomponente. Der darüberliegende Teil der Miete steigert das Wohngeld nicht weiter, verhindert aber den Anspruch nicht. Entscheidend ist, ob die Formel mit dem gekappten Betrag und Ihrem Einkommen noch einen positiven Zuschuss ergibt.

Zählt das Kindergeld als Einkommen? Grundsätzlich nein. Kindergeld wird beim Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Das ist einer der Gründe, warum ein Haushalt mit Kindern auf den ersten Blick über der Grenze zu liegen scheint, nach der wohngeldrechtlichen Berechnung aber doch anspruchsberechtigt ist. Unterhalt, Lohn und Renten zählen dagegen grundsätzlich als Einkommen, jeweils nach den Regeln des Wohngeldgesetzes.
Wie lange bekomme ich Wohngeld? In der Regel für zwölf Monate. Danach ist ein Weiterleistungsantrag nötig, der rechtzeitig vor Ablauf gestellt werden sollte. Während des Zeitraums müssen wesentliche Änderungen gemeldet werden. Eine Verlängerung ohne neuen Antrag gibt es nicht, auch wenn sich nichts geändert hat.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird? Prüfen Sie zuerst die Berechnung im Bescheid: Stimmen Haushaltsgröße, Miete, Mietenstufe und Einkommen? Fehlt ein Freibetrag? Ist Kindergeld fälschlich als Einkommen gezählt worden? Wenn ein Fehler vorliegt, legen Sie innerhalb der Frist Widerspruch ein und reichen die Belege nach. Wenn der Anspruch tatsächlich nicht besteht, weil Grundsicherung zuständig ist, wenden Sie sich an das Jobcenter oder das Sozialamt.
Checkliste für den Antrag
Antragsformular vollständig ausgefüllt; Mietvertrag und letzte Mieterhöhung; Betriebskostenabrechnung; Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder; Rentenbescheid oder Lohnnachweise; Nachweise für Freibeträge (Schwerbehindertenausweis, Pflegegradbescheid, Nachweis der Alleinerziehung); bei Eigentum Darlehensverträge, Zinsbescheinigungen und Grundsteuerbescheid; Personalausweise oder Meldebestätigung für alle Haushaltsmitglieder. Kopien aller Unterlagen behalten und den Antragseingang bestätigen lassen.
Muss ich Wohngeld zurückzahlen, wenn ich es nicht mehr brauche? Nein, solange die Angaben richtig waren und Änderungen rechtzeitig gemeldet wurden. Eine Rückforderung entsteht nur, wenn zu viel gezahlt wurde, etwa wegen falscher oder fehlender Angaben oder wegen einer nicht gemeldeten Änderung. Wer den Anspruch verliert, etwa durch ein höheres Einkommen, meldet das sofort und erhält einen Aufhebungsbescheid für die Zukunft.
Kann ich Wohngeld und andere Leistungen kombinieren? Ja, soweit die andere Leistung die Wohnkosten nicht bereits abdeckt. Kindergeld, Elterngeld in Teilen, Unterhalt und Renten lassen sich mit Wohngeld verbinden, weil sie als Einkommen in die Berechnung eingehen, aber nicht zum Ausschluss führen. Transferleistungen, die Unterkunftskosten bereits enthalten, schließen Wohngeld dagegen in der Regel aus. Im Zweifel klärt die Wohngeldbehörde, welche Kombination in Ihrem Fall gilt.

Hinweis
Diese Seite bietet nur allgemeine Informationen zum Wohngeld und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die Regeln sind im Wohngeldgesetz (WoGG) festgelegt, doch jeder Haushalt ist anders: Einkommen, Haushaltsgröße, Miete und Mietenstufe verändern das Ergebnis. Verbindlich entscheidet nur die zuständige Wohngeldbehörde über Ihren Antrag. Prüfen Sie Ihren Anspruch am besten mit dem Wohngeldrechner des Bundes und lassen Sie sich bei Unsicherheiten von der Wohngeldbehörde oder einer Beratungsstelle helfen.